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Vereinsrecht und -organisation
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Dittmar Wöhlert schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo nochmal, > > Nein, das wäre durchaus machbar. Mich hat > interessiert, wie diese "schwammige" Formulierung > zu verstehen ist. Da ohnehin die Satzung einer > "Sanierung" unterzogen werden muss, haben wir > folgende Überlegung: > > - Diesen Satz in der Satzung zu streichen. > - Beschluss einer Geschäftsordnung für den > Vorstand wo dies genau geregelt wird (z. B. > "Geschäfte bis zu einer Höhe von 50.000 Euro > bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. > Ausnahme: Geld- und Wiederanlagen können > mündelsicher durch den Schatzmeister in Abstimmung > mit dem Vorsitzenden vorgenommen werden"). Würde > dagegen verstoßen werden, hätte dies die gleiche > Wirkung wie in der Satzung, oder? > > Viele Grüße > > Dittmar Wöhlert
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