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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich würde den Begriff "Geschäft" vorsichtshalber > weit auslegen und die Zustimmung der MV einholen. > Man kann natürlich darüber streiten, ob auch eine > bloße Mittelumschichtung als "Geschäft" zu > bezeichnen ist, aber die MV zu informieren, ist > ohnehin erforderlich. > Wenn das zeitlich nicht geht, kann die Zustimmung > auch später eingeholt werden. Oder wären die > Mittel für eine so lange Frist gebunden, dass das > problematisch werden könnte?
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