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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Dittmar Wöhlert schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo ins Forum, > > wir bin Schatzmeister mit einem sehr umfangreichen > Geldvermögen (ca. 430 TEUR). In unserer Satzung > steht folgendes: > > Der Geschäftsführende Vorstand kann Geschäfte > tätigen, die in finanzieller Hinsicht den Betrag > von 10.000 Euro nicht übersteigen. > > Der "geschäftsführende Vorstand" besteht aus > Vorsitzendem, 2. Vorsitzender, Schriftführer und > Schatzmeister. Verstehe ich es richtig, dass bei > ggf. Wiederanlagen, die den Betrag von 10.000 Euro > übersteigen, erst ein Beschluss der > Mitgliederversammlung notwendig wäre? Gewollt ist > ja eigentlich, dass nicht irgendwelche > Anschaffungen getätigt werden. Wie könnte man das > geschickt formulieren? Wer hat entsprende/ähnliche > Formulierungen/Regelungen in der Satzung? > > Viele Grüße > > Dittmar Wöhlert
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