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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Dabei handelt es sich eindeutig um eine > Zweckänderung. Die Rechtsprechung hat den Begriff > der Zweckänderung relativ eng gefasst. Auch das > Aufgeben eines Teilzwecks fällt darunter. Dass der > Verein nicht mehr unmittelbar tätig ist, ändert > auch ganz wesentlich seinen Charakter.
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