Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Bernhs 60 schrieb: ------------------------------------------------------- > Vielen Dank für das schnelle Feedback. > Der Verein ist nicht gemeinnützig, es handelt sich > dabei um einen Verein von selbstständigen Beratern > und die Umlagen sollen laut Satzung gemeinsame > Marketingaktivitäten finanzieren. Die Verwendung > eines möglichen Überschusses ist in der Satzung > nicht geregelt. Auf der ersten > Mitgliederversammlung eines jeden Jahres wird die > Verwendung eines Überschusses beschlossen. Die > Verwendung des Überschusses erfolgt entweder als > Übertragung ins neue Budget oder als Ausschüttung > an die Mitglieder. Das zum Jahresende > ausscheidende Mitglied kann nicht mehr an einer > Abstimmung teilnehmen, da er bei der ersten MV im > neuen Jahr ja nicht mehr Mitglied ist. > In der Satzung ist lediglich festgehalten, dass > die Umlage (im fünfstelligen Bereich pro Mitglied) > jeweils auf der ersten MV eines jeden Jahre,s > ebenso wie das Jahresbudget verabschiedet wird.
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