Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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bedaro schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Abend, > > vor zwei Jahren - noch unter der damaligen > Vorstandschaft - hatten wir in unserem Verein den > Fall, dass ein Mitglied nach Beitragsrückstand, > Schulden von 200 Euro aus der Sportheimwirtschaft, > Rauchen eines Joints auf dem Spielfeld und einer > Schlägerei bei einer Vereinsveranstaltung den > Verein verlassen hat, weil ihm dies nahegelegt > wurde und mit "Rauswurf" gedroht wurde. > > Nun möchte dieses Mitglied einen neuen > Aufnahmeantrag in den Verein stellen. > > Muss unser Verein dieses ehemalige Mitglied > aufnehmen? Sind wir grundsätzlich zur Aufnahme > jeder Person verpflichtet? > > Die Vereinssatzung sagt zu Mitgliedsaufnahmen > folgendes: > > "Die Zahl der Mitglieder ist unbegrenzt, > Einschränkungen auf bestimmte Personenkreise aus > rassischen, religiösen oder politischen Gründen > sind nicht statthaft. > > Ordentliches Mitglied kann jeder Ehrenhafte > beiderlei Geschlechts werden (...) > > Der Antrag auf Aufnahme als ordentliches Mitglied > hat schriftlich zu erfolgen. Die Aufnahme erfolgt > durch den Vereinsausschuss."
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