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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Boernie, lassen Sie sich von den > Auffassungen von Mitgliedern, die offensichtlich > gegen die in mehreren Beiträgen genannte Umlage - > egal welcher Art - nicht Irre machen. Fragen Sie > diese in der a MV, wieso diese Umlage "öffentliche > Gelder" seien und worauf sie sich berufen. Im > Urteil des BGH Az: II ZR 91/06 findet man nicht > einen derartigen Begriff. Und auch bisher wurde in > der bisherigen Diskussion nicht deutlich, dass > z.B. mittels Finanzen aus der öffentlichen Hand > (z.B. Kommune) dafür etwas zur Verfügung gestellt > werden soll. Sondern allein durch die Mitglieder > der betroffenen Vereine selbst. Und selbst wenn > man das Ganze über einen Bankkredit finanziert, > sind es keine öffentlichen Gelder. > Umlagen sind vom Grundsatz her: Son derbeiträge > zur Deckung einer Aufwendung, die über die > regulären Mitgliedsbeiträge hinausgehen und in der > Satzung geregelt sein müssen. > Hardy
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