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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > 1. In einer Geschäftsordnung darf nichts stehen, > was dem Inhalt der Satzung widerspricht. > 2. Da bei Euch noch ein VS-Mitglied, lt. BGB § 26, > gewählt ist und arbeitet, könntet Ihr mit einer > Nachwahl u.U. das Problem lösen. > 3. Oder Ihr ändert die Anzahl der VS-Mitglieder > auf 3, indem z.B. der Schriftführer in > Personalunion zugleich der stv. VS ist. Möglich > allerdings nur auf der MV und Registrierung im > VR. > > Bei mir im e.V. gibt es ca. 140 Mitglieder, VS > insges. 4 und der stv.VS ist zugleich der > Schriftführer. > Ansonsten seit Ihr m.M.n. Beschluss- und > handlungsfähig. > > Hardy aus Sachsen
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