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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Frager70 schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo! Der geschäftsführende Vorstand setzt sich > bei uns aus 1. und 2. Vorsitz sowie Schatzmeister > und Schriftführeer zusammen. Laut Satzung sind > zwei davon gemeinsam im Außenverhältnis > vertretungsberechtigt. Nun wude der 2. Vorsitzende > nicht gewählt (mangels Kandidaten). M.E. ist der > Vorstand doch trotzdem beshclußfähig. Oder? Es > gibt leider keine Geschäftsordnung des Vorstandes, > in der Satzung steht dazu: > "Der Vorstand des Vereins besteht aus dem > Vorsitzenden, dem stellvertretenden > Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem > Schriftführer. > Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich > durch zwei Mitglieder des > Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder der > stellvertretende Vorsitzende, > vertreten." > Außerdem: > "Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens > zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende > oder der stellvertretende > Vorsitzende, anwesend sind." > Also müßte es doch auch mit 3 gewählten Vorständen > gehn. Oder? > Für "schriftliche Abstimmungen" gilt: "Ein > Vorstandsbeschluss kann auf schriftlichem Wege > gefasst werden, wenn > alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu der zu > beschließenden Regelung > erklären." Unter "alle" verstehe ich die wirklich > besetzten Posten. Oder? > Sorry, wenn die Anfarge so lang ist ..... > Vielen Dnak schon jetzt für Hilfe und Anregungen !
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