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Vereinsrecht und -organisation
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boernie53 schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > auch ich muss zur Einladung zur MV was fragen. > Unsere Einladungsfrist beträgt 14 Tage vor der > Versammlung. Nachdem letztens ein Beschluss zur > Umlagenzsahlung gefasst wurde, wollen einige > Mitglieder durch Anfechten und Wortverdrehen ihre > Zahlung verhindern. Die Mahnungen werden > ignoriert. Wieviel Zeit muss zwischen einer > Einberufung einer Außerordentlichen MV und der > Einladung liegen? > In der Satzung steht nur, dass ein Drittel der > Mitglieder schriftlich einen Antrag mit Begründung > stellen muss. > Aber wahrscheinlich sieht sich der Vorstand auch > so genötigt, eine MV durchzuführen. > Im Voraus vielen Dank, > > boernie 53
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