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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ein solche punktuelle Satzungsdurchbrechung wäre > nur zulässig, wenn sie von der Mehrheit > beschlossen wird, die auch für die > Satzungsänderung benötigt wird. > Die Beschlüsse auf der MV sind aber nicht > unwirksam, sondern nur anfechtbar. Wenn sich also > niemand findet, der die Beschlüsse anfechten will, > wäre der Fehler insofern heilbar, als die > Anfechung zeitnah erfolgen muss. Spätestens nach 6 > Monaten ist die Anfechtung nicht mehr möglich. > > Der Nachweis, dass die Anwesenheit von > Mitgliedern, die wegen des Fehler bei der Ladung > nicht teilnehmen konnten, das Abstimmungsergebnis > veränderte hätte, muss durch den Verein geführt > werden, nicht durch die abwesenden Mitglieder. Das > ist schwierig, weil nicht die Stimmenzahl allein > entscheidet. Eine ganz klare Mehrheit ist aber ein > gutes Argument.
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