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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Leidtragender... schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo zusammen, > > In der Satzung steht... > Zu der Versammlung lädt der Vorstand mit 4 Wochen > Frist. Die Versammlung ist nur beschlussfähig, > wenn ordnungsgemäß geladen wurde und die Haelfte > der Stimmen anwesend ist. > > Nun nehmen wir an, die Frist wird um zwei Wochen > verschlafen. > > Was nun? Ist das Ganze "heilbar"? > > Was ist wenn von 20 Mitgliedern zwei nicht da sind > und Widerspruch gegen dort gefaellte Beschluesse > einlegen? Wie koennen die zwei nachweisen, dass > dort gefaellte, teilweise einstimmige Beschluesse > mit ihrer Anwesenheit anders ausgegangen wären?
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