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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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boernie53 schrieb: ------------------------------------------------------- > Zitat: > Die Regelung "Andernfalls ist ein Umlagebeschluß > ausnahmsweise möglich, wenn er zum Fortbestand des > Vereins unabweisbar notwendig und den Mitgliedern > zuzumuten ist." halte ich aber vor dem Hintergrund > der einschlägigen Rechtsprechung für nicht > zulässig. > > Darf ich fragen, warum? > Die Satzung bestand vor meinem Amtsantritt. > Gruß > boernie53
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