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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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boernie53 schrieb: ------------------------------------------------------- > Zitat: > -------------------------------------------------- > ----- > >Die Frage wäre zunächst, ob die Satzung die > Erhebung von Umlagen hergibt. > Wenn das der Fall ist und das Verfahren > eingehalten wurde, gilt das Gleiche wie für > turnusmäßige Beiträge. > Wenn die Zahlungen nicht mit den üblichen Mitteln > eingetrieben werden, sollten Sie sich das Placet > der MV holen. Andernfalls läge eine Schädigung des > Vereinsvermögen vor, die Haftungsfolgen haben > könnte.>Zitatende > > Ich bitte um Entschuldigung, dass ich das nicht > als Frage erkannt habe. Ja , die Satzung sagt: > Die Mitgliederversammlung kann zur Finanzierung > dringend erforderlicher Maßnahmen die Erhebung > einer Umlage beschließen. Die Umlage darf das > Vierfache des Mitgliedsbeitrages im Geschäftsjahr > nicht übersteigen. Andernfalls ist ein > Umlagebeschluß ausnahmsweise möglich, wenn er zum > Fortbestand des Vereins unabweisbar notwendig und > den Mitgliedern zuzumuten ist. > > Bei der Finanzierung geht es nicht nur um Unseren > Verein. Es ist eine Gartenanlage mit sechs > Vereinen. Die anderen fünf haben schon alle > zugestimmt. Durch unseren alten Vorstand wurde > diese Sache verschleppt und wir müssen das nun > ausbaden. Leider spielt dabei der Altersstarrsinn > eine große Rolle. Von 53 Mitgliedern haben 8 nur > zwischen 8 und 12 € rein für die Schließanlage > bezahlt und 9 habe scheinbar gar nicht > mitbekommen, dass hier noch Leben herrscht. > > Heute ist der letzte Termin. Morgen werden > Mahnungen in die Briefkästen gesteckt. Termin in > einer Woche. Die Bauarbeiten sollten am 02.10. > beginnen. > > Soweit der Stand der Dinge, > boernie53
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