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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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jolanda wilhelm schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > in unserer Satzung steht zu den MV u.a.: > "Beschlüsse der Mitgliederversammlung können in > begründeten Ausnahmefällen auch schriftlich > gefasst werden. Dazu wird die Beschlussvorlage > allen Mitgliedern durch einfachen Brief, Fax oder > Email mit einer zweiwöchigen Frist zur Stimmabgabe > vorgelegt. Für die Beschlussfassung entscheidet > die Mehrheit, wie sie für die entsprechende Art > der Beschlussfassung mit Versammlung geregelt ist. > Stimmabgaben, die nicht bis zum Ende der Frist > beim Verein eingehen, gelten als Enthaltungen." > > Nun hat der Vorstand von dieser Art der Abstimmung > gebrauch gemacht. Es hat sich aber weniger als die > Hälfte der Mitglieder zurückgemeldet (von denen > aber die übergroße Mehrheit zugestimmt hat). 50 % > müssten bei einer "normalen" MV anwesend sein, um > Beschlussfähig zu sein. Aber es gibt ja den > letzten Satz. Da lese ich heraus, dass eine > schriftliche Abstimmung, egal wie viele sich > zurückmelden, gültig ist. Sehe ich das richtig? > > Danke!
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