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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Satzung kann das Stimmrecht für bestimmte > Mitgliedergruppen ausschließen. Das gilt auch > hier. Es kann also festgelegt werden, dass von > Ehepaaren nur einer stimmberechtigt ist. Man > könnte dabei festlegen, dass beide nur eine Stimme > haben oder das Stimmrecht einer der beiden > Personen fest gewähren. Sinnvoll könnte hier eine > Stimmrechtsübertragung auf den Ehepartner sein.
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