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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Uhustic schrieb: ------------------------------------------------------- > Vielen Dank für die Antwort. > > Nun kommen wir jedoch zum nächsten Problem. > > § 5 Beiträge > Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines > Beschlusses der Mitgliederversammlung. > > Zur Festlegung der Beitragshöhe und –fälligkeit > ist eine 3/4 (dreiviertel) Mehrheit der in der > Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten > Vereinsmitglieder erforderlich. > > > Wir können ja leider überhaupt nicht mehr > ordentlich Einladen, da wir nicht mehr wissen > welche Personen in unserem Verein Mitglied sind > und welche nicht. > > Die Mitgliederlisten in unserem Vereins wurden > leider in über 15 Jahren überhaupt nicht gepflegt, > was bis zum heutigen Tag auch keinen gestört hat. > > > IDEE/ FRAGE: > > Wäre es möglich bzw. erlaubt Mitgliederlisten an > alle bekannte Mitglieder zuversenden, mit der > Bitte diese mit ihnen bekannten Mitgliedern zu > vervollständigen? So könnten wir dann für die > nächste MV alle auf den Listen enthalte > "Mitglieder" einladen und wären somit > beschlussfähig. > > Ich hoffe Sie können meinen Gedankengang > nachvollziehen. > > > Vielen Dank > > Uhustic
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