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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Uhusticha schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Wolfgang, > > Zunächst vielen Dank für deine Zuwendung!!! > Danke!! > > Die Satzung besagt nur, dass der Vorstand über die > Aufnahme neuer Mitglieder entscheiden kann/ darf. > > Hier der Auszug aus der Satzung. > > § 4;Mitgliedschaft > (1)Mitglied des Vereins kann jede natürliche > Person werden, die seine Ziele unterstützt. > (2)Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein > entscheidet der Vorstand. > ;Gegen die Ablehnung des Aufnahmeantrages kann > innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach der > Mitteilung der Ablehnung an den Antragsteller die > nächste Mitgliederversammlung angerufen werden. > (3)Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, > Ausschluss oder Tod. > (4)Der Austritt eines Mitglieds ist nur zum > Quartalsende möglich. Er erfolgt durch > schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand > unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen. > (5)Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und > Interessen des Vereins schwer verstoßen hat oder > trotz Mahnung mit dem Beitrag für 3 Monate im > Rückstand bleibt, kann er durch den Vorstand mit > sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden.;Dem > Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit > zur Rechtfertigung beziehungsweise Stellungnahme > gegeben werden. > (6)Gegen den Ausschließungsbeschluss kann > innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Mitteilung > des Ausschlusses die nächste Mitgliederversammlung > angerufen werden, die abschließend entscheidet. > > Mehr steht da leider nicht zum Thema Mitglieder. > Ich hoffe du hast eine Idee. > > Vielen Dank und viele Grüße > Uhustic
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