Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Christof schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo! > > Wir möchten mit einer Gruppe Jugendlicher 16-18 > Jahre ein Trainingslager in Dresden veranstalten > und dabei in einer Jugendherberge in Dresden > übernachten. Bisher kein Problem, aber seit dem > 01.07.2015 erhebt Dresden eine > Beherbergungssteuer. > > Besteuert wird ab 01.07.15 grundsätzlich jede > entgeltliche Übernachtung in Dresden, aber es gibt > Ausnahmen... > Nicht besteuert werden: > - Beherbergungen, wenn diese ausschließlich > beruflichen Zwecken dienen oder aus Gründen der > Berufsaus- oder -fortbildung erforderlich sind, > - Kinder bis zu ihrer Volljährigkeit, > - .... > > Für mich stellt sich nun die Frage, ob es eine > Möglichkeit gibt, diese Veranstaltung für die > volljährigen Teilnehmer, Trainer und Betreuer > unter den Ausnahmen zu subsumieren. > > Hat vielleicht ein Forenmitglied bereits > Erfahrungen mit so einer "Bettensteuer"? > > Mit sportlichen Grüßen > > Christof
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