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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Tinkerbell 66 schrieb: ------------------------------------------------------- > So, die Satzung liegt mir nun vor: > > Zweck des Vereins > (1) Der Verein verfolgt ausschließlich und > unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des §52 > Abs. 2 AO > (2) Ziel und Zweck des Vereins ist > a) die Initiierung, Durchführung, Förderung udn > Unterstützung künstlerischer und kultureller > Projekte > b) Sensibilisierung einer breiteren Öffentlich > keit dafür, dass kreative Beschäftigungen zu [...] > führt. > > (3) Der Satzungszweck wird verwirklicht durch > das Angebot von Kursen, .... > die Organisation und Betreuung von ... Projekten, > insbesondere im Bereich ... > die Förderung und Unterstützung des Nachwuchses > die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen > Suche nach kreativen Wegen... Erweiterung > Zielgruppe > fachliche Beratung... > > (4) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt > nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche > Interessen > > (5) Die Mittel des Vereins dürfen nur für die > satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die > Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in > ihrer Eigenschaft als Mitglied keine sonstigen > Zuwendungen aus Mitteln der Vereins > (6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem > Zweck des Vereins fremd sind oder durch > unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. > > Eine gesonderte Regelung zur Vergütung des > Vorstandes ist nicht Bestandteil der Satzung, es > gibt hierzu also keine Aussage. > > Wenn also die Durchführung von Veranstaltungen > Ziel und Zweck des Vereins sind bzw. zur dessen > Erfüllung notwendig sind, gehören die > Vorbereitung, Aufbau, Abbau etc. meines Erachtens > zu den Aufgaben, die im Rahmen des Ehrenamts > unentgeltlich zu leisten sind, oder liege ich da > falsch? Das heißt, der Vorsitzende und ein > weiteres Vorstandsmitglied können nicht einfach > eine Rechnung über die verwendeten Arbeitsstunden > für den Aufbau an den Verein stellen und das Geld > mit einem Stundenlohn von z. B. 20 - 30 Euro in > Rechnung stellen, oder? > > Wenn also seitens des Vorstandes gegen die Satzung > verstoßen wird, dann ist die Gemeinnützigkeit > gefährdet? Welche Konsequenzen hat das noch? Was > ist mit Haftung des Vorstandes? > > Und ab wann ist denn eine Zahlung > "unverhältnismäßig"???
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