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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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kizushi schrieb: ------------------------------------------------------- > Gibt es in der Satzung Regelungen zur Einberufung > der Vorstandssitzung? In manchen Satzungen steht > auch etwas zur Beschlussfähigkeit des Vorstands > (z.B. mindestens die Hälfte der Vorstände müssen > anwesend sein). > > Die Vorstandssitzung ist in der Regel > nicht-öffentlich. Aus gutem Grund, da auch mal > Personalien diskutiert werden (Datenschutz!), > grundsätzliche Vorhaben diskutiert und wieder > verworfen werden (deren "Durchsickern" unnötig > Unruhe schaffen würde)... > > Die Sitzungen sollten so terminiert werden, dass > möglichst viele der Vorstände teilnehmen können. > Wünschenswert wären alle, aber das schafft man oft > nicht. Protokolle nicht vergessen :-)
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