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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
kipu schrieb: ------------------------------------------------------- > Zurückgetreten ist eine der beiden > stellvertretenden Vorsitzenden. > > > "Der Gesamtvorstand setzt sich zusammen aus: > a) dem Vorsitzenden, > b) zwei stellvertretenden Vorsitzenden, > c) dem Schriftführer, > d) dem Schatzmeister, sowie > e) weiteren Beisitzern. > Die Mitglieder des Gesamtvorstandes werden auf die > Dauer von zwei Jahren gewählt; sie > führen ihr Amt bis zur Neuwahl weiter.Wiederwahl > ist möglich. Die Mitgliederversammlung > kann jedes Mitglied des Gesamtvorstands vorzeitig > abberufen und ersetzen, wenn > wichtige Gründe vorliegen, z.B. grobe > Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur > ordnungsgemäßen > Geschäftsführung. > > Vorstand im Sinne von § 26 des Bürgerlichen > Gesetzbuches sind der Vorsitzende und die > stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes. Sie > sind je allein vertretungsberechtigt. > Im Innenverhältnis wird der Vorsitzende des > Vorstandes durch die stellvertretenden > Vorsitzenden > nur vertreten, wenn er verhindert ist. Die > Reihenfolge der Stellvertretung wird > bei der Wahl bestimmt."
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