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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Formal gesehen ist der Vorstand mit der Annahme > der Wahl im Amt und damit arbeitsfähig. Es gibt > also keinen Grund einen Beschluss zu wiederholen. > Außerdem sind MV-Beschlüsse nicht zwingend an die > Konstituierung des Vorstands gebunden. > Allerdings ist für Beschlüsse (wenn die Satzung > das nicht anders regelt) die Ankündigung in der > Einladung zur MV erforderlich. > Natürlich kann es passieren, dass für objektiv > erforderliche Maßnahmen (hier die Erhebung Umlage) > keine Mehrheit zustande kommt. Welche Folgen das > für die Nutzung der Anlage hat, ist eine andere > Frage. > Von den Folgen betroffen wäre der gesamte Verein.
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