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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Mit "Blatt" meinen Sie das Protokoll der > Vorstandwahl? Eingereicht werden muss nur das > Protokoll der Wahlversammlung. Daraus müssen sich > natürlich alle Namen der einzutragenden > Vorstandsmitglieder ergeben. > Falls es besondere Vorgaben gibt (z. B. > Beschlussfähigkeitsklausel, besonderer Wahlmodus > usw.) muss aus dem Protokoll zu ersehen sein, dass > die entsprechenden Satzungsvorschriften beachtet > wurden.
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