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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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boernie53 schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, ich möchte noch was wissen. ich bin bei > unserer neu angesetzten Vorstandswahl nun mit > eindeutiger Stimmenmehrheit zum > Vorstandsvorsitzenden gewählt worden. Das Team um > mich herum ist ebenfalls neu gewählt und > entspricht ganz meinen Wünschen. Neue Besen kehren > gut, sagt man, aber auch das will gelernt sein. > Frage: Gleich nach der Wahl nahm der alte > Vorsitzende seine Sachen und eilte davon. Ich > hatte Mühe die "Meute " zum Bleiben zu überreden. > Ich diskutierte mit den Leuten über zwei dringende > Punkte. Das betraf eine neue Schließanlage und ein > neues Haupttor. Wir sind eine Sparte innerhalb > einer Gartenanlage mit 6 Vereinen. Da der Vorstand > noch nicht offiziell arbeitsfähig war, stimmten > wir nicht ab, aber wir hatten das mehrheitliche > Einverständnis. Muss ich bei der nächsten MV > darüber nochmal abstimmen lassen, oder reicht es > so. Denn im eigentlichen Sinne ist es ja jeweils > eine Instandsetzung zweier defekter Sachen, die > auf normale Weise nicht mehr repariert werden > können. Es muss also etwas Neues her. > Die Satzung sagt in §8: > Die MV hat folgernde Aufgaben: > Beschlussfassung über Mitgliedsbeiträge, Umlagen, > sonstige finanzielle Aufwendungen und > Gemeinschaftsleistungen > § 11 Mitgliedsbeiträge und Umlagen > Die... > Die MV kann zur Finanzierung dringend > erforderlicher Maßnahmen die Erhebung einer Umlage > beschließen. Diese darf das vierfache des > Mitgliedsbeitrages nicht übersteigen. > Andernfalls... > > Ich nehme an, dadurch kommen wir um eine korrekte > Abstimmung nicht herum, Denn es muss jeder Pächter > einen Anteil von ca. 56 € zahlen. > Aber was, wenn keine Mehrheit zustande kommt. > Blockiert dann unser Verein die Gesamtanlage?
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