Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn nur die Honorartätigketi vergütet wird, gibt > es da weiter keinen Regelungsbedarf. Die > Honorarstunden werden bezahlt und fertig. > Hier kann u.U. eine teilweise Steuerbefreiung im > Rahmen der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale > möglich sein. Dazu genügt ein Nachweis über Art > und Umfang der Tätigkeit sowie der > Gemeinnützigkeit. > Nur bei der Nutzung der Freibeträge müssen > Obergrenzen beachtet werden.
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