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Vereinsrecht und -organisation
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Hier geht um die arbeitsrechtliche Bewertung. Für > die Ehrenamtspauschale ist das ohne Bedeutung. > Der Hintergrund: Ehrenamtliche Tätigkeiten sind > regelmäßig Aufragsverhältnisse nach § 662 ff BGB > während ein Dienstverhältnis (Arbeitsvertrag) > Vergütung und Weisungsbindung voraussetzt.
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