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Vereinsrecht und -organisation
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Matthias schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > ich habe jetzt hierzu nochmal nachgelesen und bin > auf folgende Infos gestoßen: > > eine ehrenamtliche Betätigung liegt nur dann vor, > wenn die Tätigkeit NICHT unter persönlicher > Weisungsunterworfenheit durchgeführt wird. > > Nun.. wann liegt diese denn vor bzw. nicht vor? > Was sind die Kriterien? > > Man wird ja immer irgendwie nach bestimmten > Weisungen aktiv sein..? > > Danke, Matthias
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