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Vereinsrecht und -organisation
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Matthias schrieb: ------------------------------------------------------- > heißt das, dass bei jährlichen Einnahmen von mehr > als 720 EUR Mindestlohnpflicht besteht? > > das hieße ja, dass eine Aufwandsentschädigung im > Monat maximal 60 EUR betragen darf? > > nochmal vielen Dank.
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