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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Solange die Mitgliedschaft besteht, besteht auch > die Beitragspflicht. Also können die Beiträge auch > nachträglich eingezogen werden. > Das der Verein Sie nicht mehr zu den Versammlungen > einlädt, ist vor allem für ihn ein Risiko, weil > Sie dann die Beschlüsse der Versammlungen > anfechten können. > Ein Rückbehaltungsrecht bei den Beiträgen ergibt > sich daraus aber nicht.
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