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Vereinsrecht und -organisation
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Conni schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > ich hab grad gelesen, dass Vereinsbeiträge 3 Jahre > nicht verjähren. Wie läuft das denn, wenn ich > Unstimmigkeiten mit meinem Verein habe, diesem > eine Einzugsermächtigung vorliegt und sie seit 12 > Monaten nicht mehr eingezogen haben - bewußt und > gewollt. KÖnnen Sie dann rückwirkend einziehen? > Auch zur Mitgliederversammlung wurde ich nicht > eingeladen.
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