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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Enthält die Satzung keine einschlägigen > Regelungen, besteht für einzelne Mitglieder ein > Recht zur Einsichtnahme ins Protokoll nur bei > berechtigtem Interesse (z.B. Anfechung von > Beschlüssen). Das Einsichtsrecht umfasst auch die > Anfertigung von Abschriften. Die Herausgabe oder > gar Zusendung von Kopien kann ein Mitglied ohne > entsprechende Satzungsvorschrift aber nicht > verlangen. > In jedem Fall einsehen können Mitglieder aber > Abschriften des Protokolls, die für Anmeldungen > beim Vereinsregister eingereicht werden. > Konnte das Mitglied nicht an der MV teilnehmen, > gilt nichts anderes. Nur wenn es nicht teilnehmen > konnte, weil es nicht eingeladen wurde, hat es > erweiterte Einsichtsrechte.
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