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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Solche Vereinsstrafen bedürfen einer Verankerung > in der Satzung. Was sagt denn die Satzung zum > Thema Vereinsstrafen? > Die Satzung muss das nicht zwingend im Detail > regeln. Wenn aber dort kein entsprechender > Straftatbestand und auch nicht die Art der Strafe > festgelegt wurde und auch nicht auf eine > Vereinsordnung oder einen möglichen Beschluss der > MV verwiesen wird, ist diese Art der Strafe nicht > zulässig. > Es gilt der allgemeine Rechtsgrundsatz: nulla > poena sine lege.
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