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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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bernd1904 schrieb: ------------------------------------------------------- > Der Verein hat mit Verweis auf einen vor 13 Jahren > gefassten Beschluss, die Nichtteilnahme an > Mitgliederversammlungen mit einer Geldstrafe > belegt. Eine Einsicht dieses Beschlusses konnte > oder wollte auf Anfrage hin nicht gewährt werden. > Es wurde lediglich eine Email eines ehemaligen > Vorstandes vorgezeigt, die auf eine > Pflichtteilnahme hinweist. In der Satzung findet > sich kein Hinweis auf etwaige Teilnahmepflichten > oder Strafgelder. Es kursieren aber verschiedene > Versionen über die Teilnahmepflichten und > Strafgelder in einigen Informationsblättern. Nun > hat der Verein das geforderte Strafgeld (600 €) > mit der Ausschüttung des Jahresüberschusses von > 2014 verrechnet. Anfragen dazu werden vom Vorstand > abgeschmettert. Was ist nun zu tun?
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