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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
kizu schrieb: ------------------------------------------------------- > §71 (1) BGB. > Text muss vorher den Mitgliedern zur Verfügung > gestellt werden, am sinnvollsten in der Einladung > zur Mitgliederversammlung. > > Weißt Du vermutlich schon, aber ich erwähne es > sicherheitshalber mal: > Falls Ihr am Vereinszweck etwas ändern wollt -> > alle stimmberechtigten (auch die bei der > Mitgliederversammlung gar nicht-anwesenden) müssen > zustimmen.
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