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Vereinsrecht und -organisation
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Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > Das BGB macht keinen Unterschied zwischen diesen 2 > Arten von Versammlungen. D. h., dass man in beiden > Arten von MV Satzungsänderungen oder Sonstiges > beschließen kann. Schau Dir mal die § 32 bzw. 33 > BGB an! > Inwieweit die Änderung des Geschäftssitzes eins > e.V., u.U. zugleich eine Satzungsänderung sein > kann, erschließt sich für mich nicht. > Hardy
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