Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn die Satzung es nicht anders regelt, erfolgt > die Bestellung durch die MV. Damit ist die Sache > klar. > > Die Verlegung des Geschäftssitz ist u.U. eine > Satzungsänderung.
www.vereinsknowhow.de
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