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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Für die Entlastung dürften ja nicht die > Kassenprüfer zuständig sein, sonden die MV. > Wenn die Mehrkosten nur wegen der Absagen > entstanden, gibt es sicher keinen > Rückforderungsanspruch. > Kriterium ist ja nicht der Betrag pro Person, > sondern ob die Ausgaben sinnvoll, angemessen und > üblich sind. Für Planungsunsicherheiten kann der > Vorstand nicht in Haftung genommen werden.
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