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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Olaf schrieb: ------------------------------------------------------- > In der ganzen Angelegenheit hierzu nochmal > nachgefragt nach vorgelegten Kassenprüfbericht. > Auszug: „…. Laut Beschluss des Vorstandes soll > allen Anwesenden bei der > Jahresabschlussveranstaltung des Vorstandes ein > Gutschein in Höhe von 20 Euro p. P. für die > geleistete Arbeit ausgereicht werden. Die > Ausgabeplanung beträgt im Gesamtwert 280 Euro. Auf > Grund dieser aufgeführten Position im Beschluss > und der Unstimmigkeit der Ausgabehöhe kann der > Vorstand nicht entlastet werden.“ > Die Begründung lautet „… gemäß Beschluss ist > eindeutig vorgeschrieben wie die Gelder verauslagt > werden dürfen. Sind nicht alle Genannten anwesend, > ist das Geld nicht im vollen Umfang ausgabefähig. > Somit waren nur für die Teilnehmer die Geldmittel > ausgabefähig. Die Mehrausgaben sind dem Verein > zurück zu erstatten.“ > Meine Fragen: Sind die Kassenprüfer mit dieser > Argumentation berechtigt die Entlastung des > Vorstandes zu versagen? Sind Sie berechtigt eine > Rückzahlung zu verlangen? Trifft in dieser Sache > nicht auch die Aussage – Variante A - von „Joe“ > zu, weil ja erst am Mittag des besagten > Veranstaltungstags die Absage der 2 Personen kam? > Gibt es einen Rat zur weiteren Vorgehensweise. > Danke
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