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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
denisel schrieb: ------------------------------------------------------- > In unserer Vereinssatzung, steht explizit, dass > die Niederschrift der gefassten Beschlüsse vom > Vorsitzenden der Versammlung zu unterzeichnen ist. > Der Vorsitzende der Versammlung ist stets der > Vorstandsvorsitzende. > Die Niederschrift wird in der Regel vom > Protokollführer, einem weiteren Vorstandsmitglied > per Email versandt. In der Fußzeile ist sein Name > genannt. Eine Unterschrift des Vorsitzenden ist > nicht ersichtlich. > > Ist diese Vorgehensweise in Ordnung?
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