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Vereinsrecht und -organisation
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Grundsätzlich könnten Beschlussanträge auch anonym > eingereicht werden. Es muss aber klar sein, dass > sie von einem Mitglied stammen, weil nur diese > antragsberechtigt sind. Das ist bei anonymen > Anträgen natürlich ein Problem. Deswegen kann der > Vorstand anonyme Anträge aus formalen Gründen > ablehnen. > > Generell muss der Vorstand Beschlussanträge auf > die Tagesordnung setzen, wenn die formellen > Vorausetzungen (nach Satzung) erfüllt sind, die > Anträge sachbezogen sind und nicht schon behandelt > wurden. > Weigert der Vorstand sich, steht den Mitgliedern > das Minderheitenbegehren offen.
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