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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Idee Teile des Vereinsvermögens nach der > Vereinsauflösung zu "übergeben" ist n.m.M. ein > Satzungsdurchbruch. So wie Sie es schon schreiben. > Das Problem sollte der Vorstand mit dem VR bzw. > mit dem Fi-Amt vorab klären. Und dann wäre > sicherlich eine Satzungsänderung nötig. > Hardy
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