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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > the-blue-cloud, so ähnlich hatten Sie schon mal > vor ein paar Wochen eine Frage gestellt. Hier u.a. > Ihr Posting am 2.3.2015 > Re: Satzungsänderung > > von: the-blue-cloud () > > Datum: 02.03.2015 > > > in der Satzung soll es lauten.... > die Einladung erfolgt schriftlich unter > Bekanntgabe der TO mindestens 14 Tage vor der > Versammlung. > Die vom Vorstand festgelegte TO kann durch > Beschluss der Mitgliederversammlung geändert + > ergänzt werden. > Ein Antrag auf Ergänzung der TO muss mindestens > 10 Tage vor der Versammlung beim > Vorstandsvorsitzenden eingereicht werden. > Eingeladen wird regelmäßig mit einem > TO-Vorschlag. > > Wenn nun außerhalb der 10-Tagesfrist von > Mitgliedern Änderungswünsche gestellt werden, > müssen diese auch dann wieder allen Mitgliedern > vorab mitgeteilt werden - wie oben ausgeführt? > > Ist die Wortwahl in der Satzung....geändert + > ergänzt......Antrag auf Ergänzung überhaupt > zielgerichtet? > > Danke vorab.
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