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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Fragesteller, > 1. Änderung der TO, indem Beschlussanträge von > Mitgliedern den anderen Mitgliedern noch vor der > MV zugestellt werden kann durch eine > Satzungsänderung zur Pflicht des Vorstandes > gemacht werden. > Beispiel: "Anträge der Mitglieder, die zur MV > behandelt werden sollen, sind bis ...Tage vor > Beginn der MV schriftlich mit Begründung an den > Vorstand einzureichen und durch diesen > unverzüglich an die Mitglieder weiter zu leiten." > 2. Beanstandungen wegen Beschlüssen der MV sind > erst mal innerhalb des Vereins abzuklären. Da > wertet man das Protokoll der MV selbst aus und > macht dann seine Einwände an den Vorstand. Und zur > nächsten MV reicht man zwecks Veränderung selbst > einen Antrag an die MV ein. > 3. Kosten entstehen dem Antragsteller selber für > das Schreiben, Telefon usw. Wenn dann der Vorstand > neue Anträge nach dem Versand der Einladung zur MV > erhält, tragen alle Mitglieder auch die Kosten > dafür. > 4. Und dann gibt es lt. BGB § 37 das > Minderheitsbegehren. > Hardy
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