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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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the-blue-cloud schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich hatte bereits im Musterbeispiel versucht, die > Satzungsbestimmungen wieder zu geben.... > > "Die Einberufung erfolgt durch Bekanntgabe der > TO, mindestens 2 Wochen vor dem Termin. > Die vom Vorstand festgelegte TO kann durch > Beschluss der MV geändert oder ergänzt werden. Ein > Antrag muss mindestens 10 Tage vor der JHV dem > Vorsitzenden vorliegen." > > Die Einladung soll nur einen > Tagesordnungs"vorschlag" enthalten, die Änderung > bzw. Ergänzung der TO wurde 10 Tage vor der JHV > (gemäß Aufforderung in der Einladung) zugestellt. > > Eine weitere Info an alle Mitglieder ist nicht > erfolgt, wäre aber nach Satzung auch nicht mehr > termingemäß gewesen. > "Vorschlag" zur TO war damit vielleicht nicht > korrekt, denn damit hätte vielleicht eigentlich > der Vorschlag früher vorgelegt werden müssen, so > dass jedes Mitglied eine TO mit allen Vorschlägen > für eine fristgerechte TO (2 Wochen vor der > Sitzung) erhalten hätte..... > > > Es wurden in der Sitzung zwar die Anträge > behandelt und auch darüber abgestimmt. Etwa 1/2 > bis ca. 2/3 aller Mitglieder kannten die Anträge > mangels Information im Vorfeld nicht (waren nichtr > anwesend). U.U. wären mithin mehr Mitglieder zur > JHV erschienen und vielleicht wären die > Abstimmungen anders abgelaufen....? Vielleicht > auch nicht... > > Wer stellt denn bitte die Nichtigkeit fest > (Registergericht) ? Entstehen Kosten für den > Antragsteller für einen derartigen Antrag beim > Registergericht - falls zuständig? > Wie beantragt der Einzelne dies ggfs? Beispielhaft > sollen TO-Ergänzungsanträge auf Minderung der > Mitgliedsbeiträge und Verwendung der Mittel und > des Vermögens und von "Abwahlen" gestellt worden > sein. > > Vielen Dank für weitere Anregungen, Tipps und > Hilfestellung
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