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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > 1. Es gibt zwar keine formellen Rechtsmittel eines > Mitglieds; das Registergericht würde aber auf > entsprechende Hinweise aktiv werden. Wenn > Satzungsregelungen gegen geltendes Recht > verstoßen, würde das Registergericht die > Eintragung von sich aus verweigern. > > 2. Hier käme es zunächst auf die genaue > Satzungsregelung an. Wie lautet die? > Im Zweifel wären die Beschlüsse unwirksam > (nichtig). Was bedeuten würde, dass keine > Anfechtung erforderlich ist. Auf Hinweis müsste > das Registergericht die Eintragung ablehnen. > > 3. Ein einzelnes Mitglied hat hier keine > rechtlichen Mittel, soweit es nicht in seinen > Rechten verletzt wurde. Bei Fragen der > Mittelverwendung wird das nicht der Fall sein. > Hier gilt das Mehrheitsprinzip: Wer im Verein > etwas durchsetzen will, muss Mehrheiten > organisieren.
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