Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
the-blue-cloud schrieb: ------------------------------------------------------- > Bei Problemen in einem Verein kann man sicherlich > seine Mitgliedschaft beenden oder für sich > überlgen, welche Änderungen der Einzelne > vielleicht bewirken kann. > Zur folgenden beispielhaften Problematik würde > mich Hinweise und Tipps interessieren: > > > 1. Bei einer geplanten Satzungsänderung prüft das > Registergericht sicherlich die Rechtmäßigkeit der > beabsichtigen Änderungen. Das einzelne Mitglied > hat die Möglichkeit auf etwaige rechtliche > Bedenken zur Änderung hinzuweisen. Das > Registergericht wird (vermutlich) auf diese > Hinweise achten. Ich denke, Kosten entstehen dem > Mitglied bei diesem Hinweis an das Registergericht > nicht. Richtig? > > > 2. Die Einladung zur JHV mit einem mitgeteilten > TOvorschlag wurde von Mitgliedern in der gesetzten > Frist um Anträge erweitert. Diese Anträge sollen > auch in der Versammlung behandelt und durch > Abstimmung entschieden worden sein. Allerdings > wurden die fristgemäß gestellten Anträge im > Vorfeld den Mitgliedern nicht bekannt gegeben, so > dass eine Vielzahl von Mitgliedern (die nicht auf > der JHV anwesend waren) nicht informiert waren. > Die Einberufung erfolgt nach der Satzung durch > Bekanntgabe der TO, mindestens 2 Wochen vor dem > Termin. Die vom Vorstand festgelegte TO kann durch > Beschluss der MV geändert oder ergänzt werden. Ein > Aintrag muss mindestens 10 Tage vor der JHV dem > Vorsitzenden vorliegen. Trotz Hinweise, auch in > der Vergangenheit, lehnt der Vorstand es ab, > Änderungsvorschläge zur TO den Mitgliedern im > Vorfeld bekannt zu geben. Damit hat das einzelne > Mitglied überhaupt keine Kenntnis und keine > Chance, sich ausreichend über Änderungen zu > informieren, kann sich für die Sitzung nicht > vorbereiten kann oder kann aus pers. Gründen an > der Sitzung nicht teilnehmen. > Verstärkt wird dieses m.E. durch die Formulierung > TOVorschlag. > > Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, gegen > diese m.E. mangelhaften Einladungen und darus > resultierenden Beschlüsse vozugehen? Die Satzung > enthält keinerlei Hinweise über ein > “Beanstandungsrecht“. > > Wie kann ggfs. ein Beschluss angefochten werden? > Ist auch hierfür das Registergericht zuständig? > Entstehen dem Mitglied/Antragsteller Kosten? > Wonach werden diese ggfs., ausgehend vom obigen > Bespiel, berechnet. > > > 3. Ist ein Mitglied mit Entscheidungen der > Vereinsführung, z.B. Frage der Satzungsmäßigkeit > der Ausgaben (trotz Kassenprüfung ohne > Beanstandung) , oder auch andere Dinge…..werden > überhaupt ausschließlich satzungsmäßige Aufgaben > umgesetzt (?), nicht einverstanden, welche > rechtlichen Möglichkeiten ergeben sich dann, wie > ist der weitere rechtliche Weg, (vermutlich > Feststellungsklage?), welches Risiko besteht für > das einzelne Mitglied, welche Kosten entstehen, > wonach bemisst sich überhaupt ein Streitwert? > Danke vorab.
www.vereinsknowhow.de
.