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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Marc-André Höper schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > dem Ehrenrat soll in erster Linie mit Beschwerde- > und Ausschlussverfahren beauftragt werden. Der > Vorstand zeigt sich nach außen froh darüber, diese > Entscheidungen künftig nicht mehr treffen zu > müssen. Im Hintergrund versucht er jedoch alles > machthemmende zu verhindern. > > Inzwischen hat der Vorstand auch einen Anwalt mit > der Prüfung der durch die Kommission erarbeiteten > Satzung beauftragt. Das Ergebnis in Bezug auf den > Ehrenrat lautet nunmehr, dass der Ehrenrat > lediglich als Berufungsorgan fungieren soll, der > Vorstand jedoch in erster Instanz alle > Entscheidungen allein fällt. Jedoch wird die > Entscheidung eines zu wählenden Ehrenrates im Zuge > eines Berufungsverfahrens bindend, somit ggf. den > Vorstand überstimmend. > > Von allen weiteren Befugnissen hat dieser Anwalt, > der den Vorstand (!) in der Vergangenheit bereits > mehrfach beraten hatte, angeblich abgeraten. > > Natürlich wird bei der anstehenden > Mitgliederversammlung alles versucht werden, > vorstandsgetreue Mitglieder in den Ehrenrat zu > wählen... > > Freundliche Grüße > > M.-A. Höper
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