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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > Allerdings vertrete ich die Auffassung, da ich > selbst im Vorstand tätig war, > dass eine Verkleinerung des Vorstandes auch > gleichzeitig ein Verlust an > "Demokratie" ist. Gibt es denn keine andere > Lösung des Problems, wie > z.B. eine Nachwahl oder Wiederholung der > Vorstandswahl? > > Kann man diese Nachwahl, oder Neuwahl als "alter > Vorstand" einberufen, > oder ist hierfür der neu gewählte (aber nicht > vollständige Vorstand) zuständig? > > Rosenqueen, > sieh es pragmatisch, > - wenn der alte VS noch im Vereinsregister steht, > habt ihr den neuen (noch nicht zahlenmäßig > vollständig) über den Notar angemeldet? > - von einer kommissarischen Vertretung steht ja > nichts in der Satzung und wenn, dann muss auch das > in der Satzungsänderung aufgenommen werden > - Du warst im VS, dann stell Dich wieder zur > Verfügung. Das wäre im Vereinsinteresse! > > Übrigens, wenn jemand was dagegen hat, dass der > Ehepartner oder Freund nicht in einem anderen > Vereinsorgan sein soll, dann muss das auch aus der > Satzung hervorgehen. > > Vielleicht spricht mal jemand mit dem > Rechtspfleger im Vereinsregister darüber? > VG Hardy
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