Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
Rosenqueen schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > habe ein paar Fragen und hoffe, dass mir jemand > helfen kann... > > In der diesjährigen JHV haben 4 Personen ihre Wahl > nicht wieder angenommen, da es > immer wieder zu Streitigkeiten mit einem > Vorstandsmitglied und ihrem Ehegatten kam. > > Bei unserer letzten Vorstandswahl wurden nur 4 > Mitglieder in den Vorstand gewählt. > Unsere Satzung besagt allerdings: "Der > Vereinsvorstand besteht aus mindestens 5 > Mitgliedern." > Und: "Die Funktionsverbindung zwischen den > Mitgliedern ist nicht zulässig." > > Wie sieht hier die rechtliche Lage aus? > Personalunion, oder kommissarische Ergänzung sieht > unsere Satzung nicht vor. > > Habe gelesen, wenn der Vorstand aus nur 4 > Mitgliedern besteht (lt. Satzung es aber 5 sein > müssen), > dann ist er nicht vollständig gebildet und damit > nicht existent. Stimmt diese Aussage??? > Kann der neue Vorstand mit nur 4 Mitgliedern sich > als Vorstand überhaupt ins Vereinsregister > eintragen lassen ??? Fragen über Fragen... ??? > > Nun will die Vorsitzende auch das Amt des > Kassenwartes ausüben. > Der Ehegatte wurde auf Vorschlag der Vorsitzenden > übrigens in die Revisionskommission gewählt !?! > Von einem anderen Vorstandsmitglied ist auch die > Freundin in der Revisionskommission !?! > Ist dies überhaupt rechtens bzw. zulässig? > > Über ein paar hilfreiche Antworten würde ich mich > sehr freuen !!! > > mfg Rosenqueen
www.vereinsknowhow.de
.